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Die Kinder ...

Durch die Trennung von der Familie:

  • Bindungsabriss zu den bisherigen Bezugspersonen
  • die Kinder sind von jetzt auf sofort völlig fremden Personen ausgesetzt, werden in ein völlig fremdes Umfeld hineinversetzt, woraus es kein Entrinnen gibt
  • das ist schlimmer als Gefängnis, da sie für diesen Zustand nichts können

Oft körperliche und/ oder seelische Misshandlung, wie Essensentzug als erzieherische Maßnahme, Schläge/Prügel, oft stundenlanges Einsperren (in Kellern, auf Dachböden, in Zimmern oder gar Schränken) der Pflegefamilien, die in diesen Kindern nur ihren privaten Profit sehen.

Häufiger Wechsel der Pflegefamilien, damit die Kinder sich nicht zu sehr an Bezugspersonen binden können.

Pflegeeltern melden zur Gewinnoptimierung die Kinder oft nicht beim Einwohnermeldeamt und auch nicht bei der Krankenkasse an, daher kaum ärztliche Versorgung.

Ärzte erkennen, ob Verletzungen von Misshandlungen herrühren, aber das ist von Seiten der "Pflegeeltern" nicht gewollt. Körperlich misshandelte Kinder, dürfen auch nicht in öffentliche Einrichtungen, wie Kitas, sie werden vor der "Außenwelt" versteckt.

In Artikel 12 der UN Konvention ist eine umfassende Beteiligung, d.h. Anhörung und Berücksichtigung des Kindeswillens, in den Gerichtsverfahren gefordert: In meinem konkreten Fall, den ich seit 2012 betreue hat noch kein Richter je die Zwillinge gesehen, bzw. gesprochen, trotz mehrfacher Hinweise der Mutter und einer Fremdanzeige eines Zeugen, der sah, dass die Kinder körperlich misshandelt werden.

Ein Großteil der Pflegeeltern sind bereits sehr alt: In Cottbus und Spree-Neiße-Kreis warb man Pflegeeltern, die mindestens 55 Jahre alt sein sollten. Nach oben sind da keine Grenzen gesetzt.

Kinder können sich gegen diese geballte Macht der "Erwachsenen" nicht wehren.

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